Betriebliche Altersversorgung (BAV)
von Jörn Buhr
Das Thema der betrieblichen Altersversorgung beschäftigt jedes Unternehmen auf vielen Ebenen:
- Mitarbeiter wollen wissen, was in dem Unternehmen möglich ist
- Angestellte im Personal- und Lohnbüro wollen wissen, was rechtlich richtig ist
- Firmeninhaber wollen wissen, welche Konsequenzen eine BAV für das Unternehmen hat
Das Thema ist auch sehr komplex:
- Betriebsrentengesetz
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Beratungsverpflichtungen
- Gleichbehandlungsgesetz
- Regelung nach §100 EstG
- Regelung nach § 40 EstG
- Regelung nach § 3.63 EstG
- Pflichten im Bereich BAV
- Chancen durch BAV
- Arbeitsrecht
Dies alles bindet Arbeitskräfte im Unternehmen, die Ihnen in Ihrem Kompetenzfeld dann fehlen. Hinzu kommt, dass jemand sich mit der BAV ausgiebig beschäftigen und mit jedem neuen Mitarbeiter wieder einlesen muss.
Sie können dies aber auch aus dem Unternehmen auslagern.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Versorgungsordnung speziell für Ihr Unternehmen.
In einer Versorgungsordnung kann jeder Mitarbeiter nachlesen, was in Ihrem Unternehmen möglich ist. Jeder Angestellte im Personal- und Lohnbüro kann hieraus erfahren, wie die betriebliche Altersvorsorge für jeden Mitarbeiter rechtlich korrekt eingerichtet wird.
Mit Ihnen als Firmeninhaber klären wir im Vorfeld die möglichen Konsequenzen, Pflichten und Chancen der BAV und erarbeiten gemeinsam unter Einbeziehung der relevanten Gesetze eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene, betriebliche Altersvorsorge.
Des Weiteren übernehmen wir die Beratung aller Mitarbeiter zum Thema betriebliche Altersvorsorge und der Versorgungsordnung. Und nicht nur die der aktuellen Mitarbeiter, sondern auch die der zukünftigen.
Für Rückfragen aus dem Personal- und Lohnbüro stehen wir genauso zur Verfügung, wie auch für Ihre oder die des Steuerberaters.
Ihre Kompetenz liegt in dem Geschäftsfeld Ihres Unternehmens und wir möchten Sie mit unserer Kompetenz im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge unterstützen.
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